Allgemeine Geschäftsbedingungen der IH-Dienstleistungen

Telefon: +49 4950 - 990200

Email: info@ihdienstleistungen.de
Webseite: www.ihdienstleistungen.de

Steuer-Nr. : 60/140/01046,
Umsatzsteuer-ID: DE 264183869

Vertreten durch die Inhaberin Imke Schäfer 
Geschäftssitz:
Am Heideschloot 10, 26845 Nortmoor

Stand: 10. Juli 2019

 

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die IH-Dienstleistungen und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Angebot getroffenen Regelungen.

2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die 
IH-Dienstleistungen. 

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

3. Verträge und Angebote

3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch die IH-Dienstleistungen zustande, spätestens jedoch, wenn die IH-Dienstleistungen mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn die IH-Dienstleistungen vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

3.2 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der IH-Dienstleistungen schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3 Alle Angebote der IH-Dienstleistungen sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 


4. Versand von Dokumenten und Gefahrübergang

4.1 Bei einem Versand oder einer Übertragung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen der IH-Dienstleistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die IH-Dienstleistungen die Dokumente der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister ausgeliefert hat.

4.2 Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die Beschaffenheit der Dokumente untersuchen, etwaige Transport- oder Übermittlungsschäden gegenüber der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie die IH-Dienstleistungen fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

5. Leistungen der IH-Dienstleistungen

5.1 Die IH-Dienstleistungen erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen Arbeits- und Datenschutz insbesondere durch die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten des Kunden. Grundlage der Leistungen ist der aktuelle Stand der Technik und der einschlägigen Gesetzgebung.

5.2 Die IH-Dienstleistungen behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern die zwischen den Parteien vereinbarte Entgelte (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten werden. Die IH-Dienstleistungen ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, die die IH-Dienstleistungen nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). Die IH-Dienstleistungen trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird versuchen, mit dem Kunden nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. 
Die IH-Dienstleistungen wird Kunden stets unverzüglich und rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen. Sollte der Kunde dieses Recht ausüben, treten die Parteien binnen zehn (10) Werktagen (Werktag: Montag bis Freitag) in Verhandlungen über eine Anpassung der Entgelte ein. Sollten die Parteien sich nicht binnen zwanzig (20) Werktagen nach Eintritt in die Verhandlungen über eine Entgeltanpassung einigen, kann die IH-Dienstleistungen den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Tag, an dem eine der Parteien das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat, außerordentlich kündigen. Das Kündigungsrecht ist binnen sieben (7) Tagen nach dem Scheitern der Verhandlungen zu erklären. Zur Einhaltung der Erklärungsfrist ist es ausreichend, wenn vorab eine Kopie der Kündigungserklärung in elektronischer Form oder durch Fax zugeht.

5.3 Die Leistungen der IH-Dienstleistungen erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in dessen alleiniger Verantwortung. 
Die IH-Dienstleistungen übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg.

5.4 Die IH-Dienstleistungen setzt zur Leistungserbringung keine Subunternehmer ein.



5.5 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge: – der Vertrag mit Leistungsbeschreibung/Angebot
– diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der am Tag der Auftragserteilung gültigen
 Fassung
– das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für die 
IH-Dienstleistungen erbracht werden.

6.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der IH-Dienstleistungen bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde:

  • sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht
  • dafür sorgt, dass den von der IH-Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird
  • zugunsten der Mitarbeiter der IH-Dienstleistungen dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen
  • den Mitarbeitern der IH-Dienstleistungen rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt
  • den Mitarbeitern der IH-Dienstleistungen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, soweit die Mitarbeiter zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen.

6.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Schadprogrammen (z.B. „Viren“) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der IH-Dienstleistungen alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehende Schäden und stellt die IH-Dienstleistungen von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.








6.5 Die IH-Dienstleistungen und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet die 
IH-Dienstleistungen unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder der IH - Dienstleistungen überlassen oder nur im Einvernehmen mit der IH - Dienstleistungen führen.

6.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

6.7 Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und an die IH-Dienstleistungen in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dabei garantiert der Kunde insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, Markenrechte) und gewerblichen Schutzrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch die IH-Dienstleistungen sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Kunde keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.

6.8 Sollte der Kunde gegen 6.6 verstoßen, beseitigt er den Verstoß unverzüglich, ersetzt einen der IH-Dienstleistungen aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen die IH-Dienstleistungen geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der IH-Dienstleistungen dem Streit von Seiten der IH-Dienstleistungen GmbH bei. Im Falle eines Verstoßes erhält die IH-Dienstleistungen das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. 





7. Nutzungsrecht

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen der IH-Dienstleistungen entstandenen Dokumenten, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht – unter Vorbehalt der Eigennutzung durch die IH-Dienstleistungen für betriebseigene Zwecke und künftige Kundenprojekte – die jeweiligen Leistungen auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten. Abweichend hiervon endet das Nutzungsrecht des Kunden an erteilten Siegeln oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.

7.2 Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gilt Absatz 7.1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen.

7.3 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.  

8. Eigentumsvorbehalt

Die IH-Dienstleistungen behält sich das Eigentum an Dokumenten und einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch die IH-Dienstleistungen frei widerruflich eingeräumt. 

9. Vergütung und Fälligkeit

9.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

9.2 Die Vergütung wird jeweils zum Ende eines Monats nach Aufwand berechnet. 
Hier werden die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise insbesondere aus der Leistungsbeschreibung/Angebot der IH-Dienstleistungen zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. 
Die IH-Dienstleistungen dokumentiert die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.

9.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. 

9.4 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.






10. Beanstandungen

Beanstandungen gegen die Höhe der Preise der IH-Dienstleistungen sind umgehend nach Zugang der Rechnung an die IH-Dienstleistungen zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei der IH-Dienstleistungen eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; die IH-Dienstleistungen wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

Die IH-Dienstleistungen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Widerspruchsrecht zu. Die IH-Dienstleistungen weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Widerspruchsrecht Gebrauch macht.

12. Verzug

12.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann die IH-Dienstleistungen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

12.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der IH-Dienstleistungen vorbehalten.

13. Gewährleistung

13.1 Die IH-Dienstleistungen erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet. Die IH-Dienstleistungen übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.

13.2 Die IH-Dienstleistungen achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen insbesondere im Bereich der Datenschutzanalyse jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann die IH-Dienstleistungen die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt die IH-Dienstleistungen keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.






13.3 Die IH-Dienstleistungen erbringt bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass die IH-Dienstleistungen nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen der IH-Dienstleistungen mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme ist, soweit dies nicht im jeweiligen Einzelfall unbillig wäre (z. B. bei besonderer Dringlichkeit), für den Kunden ausgeschlossen. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten und sonstige ihm nach Maßgabe dieser AGB zugestandenen Rechte geltend machen.

13.4 Die IH-Dienstleistungen trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.

13.5 Andere Rechte als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten hat der Kunde nicht, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbar ist.

14. Geheimhaltung

14.1 Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für die IH-Dienstleistungen nicht, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der 
IH-Dienstleistungen bekannt werden, wenn sich die IH-Dienstleistungen die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt.

15. Höhere Gewalt

Sollte der IH-Dienstleistungen die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, ihr nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, ist die IH-Dienstleistungen, solange das Leistungshindernis andauert und sie den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert hat, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat die IH-Dienstleistungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für die IH-Dienstleistungen nicht mehr von Interesse ist und sie nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen hat. Der Kunde wird auf sein Verlangen hin nach Ablauf der Frist darüber informiert, ob die IH-Dienstleistungen zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist ihre Leistungspflichten erfüllt.







16. Beschränkung der Haftung der IH-Dienstleistungen und ihrer Erfüllungsgehilfen

16.1 Die IH-Dienstleistungen haftet unbeschränkt
a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
b) für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit;
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die IH-Dienstleistungen – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, maximal jedoch bis zum Betrag des Zehnfachen der für das betreffende Jahr der Verletzungshandlung vereinbarten Vergütung. Die Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

16.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

16.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der IH-Dienstleistungen, insbesondere auch der bei der IH-Dienstleistungen beschäftigten Datenschutzbeauftragten (Vertrag zugunsten Dritter).

16.5 Ungeachtet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen die Auftragnehmer, die auf einem Mangel beruhen, innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

 

17. Sonstige Bedingungen

17.1 Für den zwischen der IH-Dienstleistungen und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).

17.2 Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen der IH-Dienstleistungen und dem Kunden ist, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht, der Sitz der IH-Dienstleistungen (Leer, Deutschland).

17.3 Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der IH-Dienstleistungen und rechtserhebliche Erklärungen (bspw. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) sind nur in schriftlicher Form wirksam; dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.

17.4 Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der IH-Dienstleistungen und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.